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Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft wurde 1911 im Gesetz verankert und erlebte mit dem Friedensabkommen von 1937 ihren ersten Aufschwung in der Maschinenindustrie.Bis heute ist der Arbeitgeberdialog fester Bestandteil der Schweizer Wirtschaft. Er zeigt sich differenziert und orientiert sich an den wirtschaftlichen, strukturellen und sozialen Verhältnissen der einzelnen Branchen.

Der Kaufmännische Verband ist derzeit Vertragspartner bei 19 nationalen und 19 regionalen GAV und vertritt somit die Interessen tausender von Arbeitnehmenden. Im Detailhandel sind wir schweizweit der einzige Verband, der mit den grössten Food- und Convenience-Händlern eine Sozialpartnerschaft pflegt.
 

Neben dem Aushandeln der Verträge kommt uns als Sozialpartner auch eine überwachende Funktion zu:
 

  • Wir prüfen den Vollzug der Verträge und intervenieren bei Verstössen gegen die Vereinbarungen

  • Zudem agieren wir als Anlaufstelle für GAV-unterstellte Mitarbeitende und unsere Verbandsmitglieder in allen Fragen rund um ihre Anstellungsbedingungen, ihr Arbeitsverhältnis oder zum allgemeinen Arbeitsrecht.

  • Bei Restrukturierungen und Stellenabbau setzen wir uns für gute Sozialpläne ein, um die betroffenen Angestellten vor wirtschaftlichen und sozialen Härten zu schützen.
     

Kündigungen müssen stets minimiert und die Betroffenen bei der Neuorientierung tatkräftig unterstützt werden. 
Zur Übersicht der aktuellen GAV des Kaufmännischen Verbands .

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