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Neue Bildungsverordnung Kaufleute EFZ – neues Qualifikationsverfahren

Das neue Qualifikationsverfahren QV für die Kaufleute EFZ ist 100% handlungskompetenzorientiert. Die erfolgreiche erste Durchführung rundet die Einführung der neuen Bildungsverordnung ab.


Das QV nach der neuen Bildungsverordnung Kaufleute EFZ sieht neben der Erfahrungsnote zwei Qualifikationsbereiche vor:


  • Im Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» absolvieren die Kandidierenden während 50 Minuten eine mündliche geleitete Fallarbeit. Die Inhalte sind branchenspezifisch. Für die methodische und inhaltliche Ausgestaltung sind die 19 kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen verantwortlich.


  • An der Berufsfachschule absolvieren die Kandidierenden den Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung». Die Prüfungsaufgaben sind national einheitlich, die Erstellung wird durch den kaufmännischen Verband Schweiz koordiniert. Die Kandidierenden bearbeiten eine umfangreiche geleitete Fallarbeit an ihrem eigenen Gerät (BYOD), dabei haben sie wie an einem realen Arbeitsplatz Zugang zu allen Hilfsmitteln, inklusive Internet und KI. Die schriftliche Prüfung wird ergänzt durch zwei mündliche Positionen im Bereich der Kommunikation und der Allgemeinbildung mit Prüfungsmethoden wie Critical Incident oder Minicase.


Das QV als «heimlicher Lehrplan» bestimmt, was während drei Jahren wie ausgebildet wird. «Handlungskompetenzorientiertes Unterrichten und Prüfen» sind nur leere Worte im Bildungsplan, wenn das Qualifikationsverfahren nicht handlungskompetenzorientiert ist.


Aus diesem Grund ist das QV Kaufleute ambitioniert: zu 100% handlungskompetenzorientiert und im Bereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» national einheitlich. Die schriftliche Prüfung mit BYOD und open Internet ist in dieser Grössenordnung eine Pionierleistung, auf welche alle Beteiligten stolz sein dürfen. Zusammen mit der von den Branchen gestalteten Praktischen Arbeit und mit der Erfahrungsnote, welche die Leistungen an allen drei Lernorten beinhaltet, resultiert eine ausgewogene Überprüfung und Abbildung der Kompetenzen der Lernenden.


Erste Rückmeldungen aus den Schulen und Branchen zeigen, dass die Lernenden das anspruchsvolle QV gut gemeistert haben. Die Kandidatinnen und Kandidaten waren tipptopp auf die handlungskompetenzorientierten Prüfungsmethoden vorbereitet und konnten anwenden, was sie in den drei Jahren gelernt hatten. Noch vertiefter vermittelt und geübt werden muss an den Berufsfachschulen die Kompetenz, KI für das Bearbeiten von Aufgaben gezielt und nutzbringend einzusetzen.


Eine grosse Stärke der reformierten Grundbildung ist die weitgehende Abstimmung der Inhalte an allen drei Lernorten: Der früher oft geäusserte Vorwurf, dass die im Berufsschulunterricht vermittelten Inhalte keinen Bezug zur Arbeitswelt der Lernenden hätten, ist verschwunden: Die kaufmännische Grundbildung bis hin zum Qualifikationsverfahren ist eine Ausbildung aus einem Guss.


Text: Markus Gsteiger, Regionaler Prüfungsleiter Bern

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