Rechte kennen – richtig ausbilden
- karinburkhard
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Text: Ursula Stauffacher, bsd. Bern
Der Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung lassen vermuten, dass künftig mehr Lernende ausgebildet werden. Für viele Unternehmen klingt das
nach einer Chance auf zusätzliche Lehrverträge. Doch diese lassen sich nicht beliebig aufstocken. Einerseits legt die Bildungsverordnung die Höchstzahl der Lernenden
fest, andererseits wird für Berufsbildner:innen mindestens der Besuch des fünftägigen Grundkurses vorausgesetzt.
Jährlich nehmen diese Herausforderung rund 70 Personen an und besuchen einen
Ausbildungskurs für Berufsbildner:innen an der bsd. Oft wird diese Weiterbildung,
welche für viele Berufsleute die erste Sprosse auf der Karriereleiter darstellt,
schon kurz nach dem Lehrabschluss in Angriff genommen. Mit viel Herzblut und
oft lebendigen Erinnerungen an die eigene Grundbildung befassen sich die
angehenden «Lehrmeister» (so der frühere Begriff) mit dem Schweizer Bildungssystem von A wie Arbeitstechnik bis Z wie Zeugnis. Einen nicht zu unterschätzenden Teil nimmt das Thema Arbeitsrecht ein. Dass die Kursteilnehmenden die realitätsnahe, mit Praxisbeispielen
verknüpfte Theorie schätzen, zeigen die Statements einiger Absolventen
und Absolventinnen der letzten Kurse:
Zum Glück haben unsere Lernenden bisher alle das QV bestanden. Trotzdem
bin ich froh, jetzt zu wissen, dass sie auch ohne neuen Lehrvertrag
repetieren könnten.
Mir war nicht klar, dass Lernende das Recht auf Stützkurs ohne Lohnabzug
haben. Das bespreche ich morgen mit meinen Vorgesetzten.
Beim Erstellen der Dienstpläne wird mir das Wissen über Ruhezeiten Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche nützen.
Spontan knüpft man an Erfahrungen aus der eigenen Lehre an, aber mit den Reformen und den neuen Handlungskompetenzen ist alles anders. Darum bin ich froh über das Gelernte.
Spannend, unsere internen Richtlinien übersteigen das gesetzlich Vorgesehene sogar! Das zeigt mir einmal mehr, wie sehr sich unser Betrieb für den Nachwuchs engagiert.
Allein zum Thema Arbeitssicherheit könnte man einen mehrtägigen Kurs besuchen. Das kann im Grundkurs nicht alles abgedeckt werden. Ich bin froh, dass wir betriebsinterne Angebote haben, die den Berufsbildnerkurs ergänzen.
Die Zeit des Grundkurses reicht nicht, um alle rechtlichen Themen zu beleuchten,
und es ist auch nicht Ziel, ein «Jus-Studium light» anzubieten. Doch das Bewusstsein für die Regeln ist geschärft und vor allem sind wichtige Kontakte geknüpft. Viele Fragen tauchen nämlich erst im Berufsalltag auf. Gut zu wissen, dass die bsd auch lange nach dem Kurs für Rückfragen erreichbar ist. So entsteht eine praxisnahe Unterstützung. Von der gelebten Lernortkooperation profitieren alle – nicht zuletzt die Lernenden, die fundiert ausgebildet und gut auf ihrem Bildungsweg begleitet werden.


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