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Teilzeitarbeit – was muss man beachten?

Text: Monika Leuenberger, WKS KV Bildung & Marina Hänni, Domenig & PartnerRechtsanwälte AG


Marina Hänni M Law, Rechtsanwältin
Marina Hänni M Law, Rechtsanwältin

Im Rahmen unseres Netzwerkanlasses Berner Wirtschafts- und HR-Forum

dürfen wir auf die Zusammenarbeit mit Domenig & Partner Rechtsanwälte AG

zählen. Passend zum Thema dieser Ausgabe haben wir bei Marina Hänni

MLaw, Rechtsanwältin, nachgefragt, welche rechtlichen Hürden bei Teilzeitarbeit beachtet werden müssen.


Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Entsprechend gelten für alle Arbeitnehmenden dieselben Regelungen. Dennoch gibt es bei Teilzeitbeschäftigten einige besonders zu beachtende Punkte:


Zeiterfassung

Je nach Zeiterfassungsmethode werden Ferien, Feiertage und Absenzen unterschiedlich erfasst. Arbeitgeber sollten klare interne Regelungen treffen, wie die

Zeit zu erfassen ist, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.


Überstunden

Überstunden dürfen auch bei Teilzeitmitarbeitenden angeordnet werden, aber nur

soweit diese mit den familiären oder anderweitigen Verpflichtungen zugemutet

werden können. Haben Teilzeitmitarbeitende solche Verpflichtungen,

sollten diese dem Arbeitgeber gemeldet werden.


Mehrfachbeschäftigungen

Beschäftigungen bei mehreren Arbeitgebern sind zulässig, sofern dabei die

wöchentlichen und jährlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden,

was die Arbeitgeber sicherstellen müssen.

Entsprechend sollten Nebenbeschäftigungen vorgängig mit dem Arbeitgeber

abgesprochen werden.


Für Interessierte

zum Thema: 29. BERNER WIRTSCHAFTS UND HR-FORUM

26. Januar 2026 | bernerforum.ch



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