Text: Andrea Frost-Hirschi, lic.iur., Rechtsberatung kfmv Bern
Wie lange erhalte ich meinen Lohn, wenn ich wegen Krankheit oder Unfall ausfalle?
Die Regelungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob ich nach privatem Recht (Obligationenrecht - OR) oder öffentlichem Recht (Personalrecht des Bundes oder der einzelnen Kantone) angestellt bin. Besteht keine besondere Regelung, bestimmt das OR, dass der Lohn im ersten Dienstjahr für drei Wochen und danach für eine angemessene längere Zeit bezahlt werden muss.
Was heisst das? Arbeitsgerichte haben dazu verbindliche Fristen entwickelt, die gesamtschweizerisch angewendet werden: die Berner, die Basler und die Zürcher Skala. Nach diesen wird der Lohn vom zweiten bis zum 25. Dienstjahr unterschiedlich lange weiterbezahlt.
Wichtig zu wissen: danach erhalte ich keinen Lohn mehr!
Viele Arbeitgeber:innen haben das Risiko eines längeren Ausfalls auf eine Versicherung ausgelagert, wobei der Lohn in diesem Fall meist rund zwei Jahre lang (720 oder 730 Tage) weiterbezahlt wird. Spätestens dann muss die weitere Erwerbsfähigkeit, Wiedereingliederung, Umschulung oder Rentenberechtigung mit der Invalidenversicherung abgeklärt werden.
Wie lange erhalte ich meinen Lohn nach der Berner, der Basler oder der Zürcher Skala, wenn ich wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit ausfalle?
Berner Skala
1. Dienstjahr: 3 Wochen
2. Dienstjahr: 1 Monat
3.-4. Dienstjahr: 2 Monate
5.-9. Dienstjahr: 3 Monate
10.-14. Dienstjahr: 4 Monate
15.-19. Dienstjahr: 5 Monate
20.-25. Dienstjahr: 6 Monate
Basler Skala
1. Dienstjahr: 3 Wochen
2.- 3. Dienstjahr: 2 Monate
4.-10. Dienstjahr: 3 Monate
11.-15. Dienstjahr: 4 Monate
16.-20. Dienstjahr: 5 Monate
Ab dem 21. Dienstjahr: 6 Monate
Zürcher Skala
1. Dienstjahr: 3 Wochen
2. Dienstjahr: 8 Wochen
3. Dienstjahr: 9 Wochen
4. Dienstjahr: 10 Wochen
5. Dienstjahr: 11 Wochen, danach +1 Woche pro Dienstjahr bis
Im 25. Dienstjahr: 31 Wochen
Was heisst das für mich?
Ich informiere mich, ob eine der Skalen für mein Arbeitsverhältnis gilt, wie lange ich 100% meines Lohns erhalte, bevor die Kürzung auf 80% erfolgt, ob der bzw. die Arbeitgeber:in eine Versicherung abschliessen könnte, um das eigene Risiko zu beschränken und gleichzeitig den Mitarbeitenden bessere Lohnfortzahlungsleistungen zu sichern (Stichwort: Arbeitgeber:innen-Attraktivität).
Rechtsberatung beim Kaufmännischen Verband Bern
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